Hausordnung

Realschule plus in Idar-Oberstein

Wir können an unserer Schule nur dann in einer Gemeinschaft sinnvoll zusammenleben, wenn wir uns alle an bestimmte Regeln halten.

1. Verhalten vor dem Unterricht

1.1    Nach Ankunft der Busse suchen wir unverzüglich das Schulgelände auf. Im Zeitraum nach den Herbstferien bis zu den Osterferien dürfen wir uns in den Eingangsbereichen von Alt- und Neubau aufhalten. Diese Regelung gilt nur vor Unterrichtsbeginn.

1.2    Nach dem 1. Klingeln (07.35 Uhr) betreten wir die Schule – ohne Lärm und ohne zu drängeln – und gehen ohne zu laufen zu den Unterrichtsräumen. Der Lehrer schließt um 07.40 Uhr den Klassenraum auf.

1.3    Nach dem Betreten der Unterrichtsräume nehmen wir ruhig unsere Plätze ein und legen das Arbeitsmaterial für den Unterricht bereit.

1.4    Jeder hilft mit, dass die Schule sauber gehalten wird und ordentlich aussieht, dass Möbel und Wände nicht beschädigt und verschmutzt werden.

 

2. Verhalten während des Unterrichts

2.1    Das Verlassen des Klassenraums während des Unterrichts ist nur in dringenden Fällen und mit ausdrücklicher Erlaubnis des Lehrers möglich.

2.2    Zu Beginn der Pause verlassen alle Schüler ruhig die Räume und begeben sich auf den Schulhof. Die Treppenaufgänge sind kein Aufenthaltsort!

2.3    Schüler, die am Sportunterricht teilgenommen haben, dürfen sich in der darauf folgenden Pause im Eingangsbereich des Altbaus aufhalten. Diese Regelung gilt nur für den Zeitraum zwischen den Herbst- und Osterferien.

2.4    Das Schulgrundstück darf nicht verlassen werden! Der Sportplatz darf in den Pausen benutzt werden, wenn er trocken ist. Die Entscheidung trifft die Hofaufsicht.

2.5    Für unsere Abfälle benutzen wir ausschließlich die aufgestellten Abfallkörbe.

2.6    Wir wollen uns in den Pausen so verhalten, dass wir niemanden belästigen und gefährden.

2.7    Die Toiletten verlassen wir so, wie wir sie anzutreffen wünschen. Sie sind weder Aufenthaltsort noch Rauchsalon!

2.8    Nach Beendigung der Pause gehen wir unverzüglich in die Unterrichtsräume zurück.

2.9    Jeder Schüler hat das Recht auf einen ungestörten Unterricht. Deshalb unterlassen wir jede Störung.

 

3. Verhalten nach dem Unterricht

3.1    Nach Schulschluss verlassen wir ordnungsgemäß und unverzüglich die Unterrichtsräume.

3.2    In den Bus steigen wir ohne zu drängeln ein. Auch in den Bussen muss Rücksicht den Mitschülern gegenüber herrschen.

 

4. Allgemeine Regeln und Verbote

4.1    Das gesamte Schuleigentum ist mit größter Sorgfalt zu behandeln. Sachbeschädigungen und Mängel sind unverzüglich dem Hausmeister zu melden. Für Beschädigungen kann der Verursacher schadensersatzpflichtig gemacht werden.

4.2    Sämtliche Unterrichtsmittel sind unmittelbar nach Gebrauch wieder in den Raum zu bringen, in welchen sie laut Inventarverzeichnis gehören.

4.3    Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.

4.4    Bei auftretenden Gefahren und Unfällen ist der nächst erreichbare Lehrer bzw. die Schulleitung zu informieren.

Grundsätzlich verboten sind:

4.5    das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen.

4.6    das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände, sowie das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol.

4.7    das Raufen auf dem gesamten Schulgelände.

4.8    das Werfen nicht nur mit Schneebällen, sondern auch mit allen anderen Gegenständen, dazu gehört auch das Bewerfen oder Bespielen der Hauswände mit Bällen o.ä.

4.9    das Kaugummikauen innerhalb der Unterrichtsräume

4.10 sowie das Spucken und das Verunreinigen des Schulgeländes.

5. Sonstiges

5.1    Bei der Klärung von Problemen wird folgender Weg vorgeschlagen:   Klassensprecher → betroffener Lehrer → Klassenlehrer → Vertrauenslehrer / Schülersprecher

5.2    Die Schulleitung sollte nur eingeschaltet werden, wenn die Konflikte auf dem oben genannten Weg nicht beseitigt werden konnten.

5.3    Die Mofas und Fahrräder sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Über den Schulhof dürfen Mofas u.a. nur geschoben werden.

5.4    Die Klassen halten das Schulgelände sauber. Alle Schüler sollten sich für die Sauberkeit des Schulhauses / Schulgeländes verantwortlich fühlen.

5.5    Bleibt ein Lehrer zu Beginn der Stunde aus, so benachrichtigt der Klassensprecher nach 5 Minuten die Schulleitung.

5.6    Unterrichtsfremde Gegenstände und Geräte dürfen im Unterricht nicht benutzt werden. Sie werden bis zum Ende des Unterrichtstages, der Unterrichtswoche oder des Schuljahres verwahrt.

5.7    Das Handy darf auf dem Schulgelände generell nicht benutzt werden und muss während der gesamten Schulzeit ausgeschaltet sein, ausgenommen in der Mittagspause von 12.50 Uhr bis 14.05 Uhr. Grundsätzlich verboten sind alle Film-, Bild- und Tonaufnahmen, auch in der Mittagspause.

 

6. Maßnahmen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung können folgende Maßnahmen im Rahmen der geltenden Gesetze ergriffen werden:

6.1    Wiedergutmachung des angerichteten Schadens.

6.2    Nacharbeiten bzw. eine ähnliche schriftliche Arbeit außerhalb der Unterrichtszeiten.

6.3    Schriftlicher Tadel durch Fach- oder Klassenlehrer.

Weitere Strafen siehe Maßnahmenkatalog § 97 der Schulordnung.